Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Sollte Ihnen das angebotene Objekt bereits bekannt sein, so ist eine Mitteilung mit Angabe der  Quelle schriftlich innnerhalb von 3 Tagen zu machen. Andernfalls ist der Einwand einer Vorkenntnis  nicht mehr möglich, und somit die Provision verdient. Kommt es infolge dieses Nachweises zu  einem Kauf-/Option- bzw. Mietvertrag zwischen dem Auftraggeber dessen Ehegatten, Verlobten,  Verwandten Ersten und zweiten Grades, Gesellschaftern und dem Verkäufer, erhält der Makler eine  Provision bei Kaufverträgen in Höhe von 3,57 % incl. gesetzl. MwSt. des notariellen  Gesamtkaufpreises.

Der Auftraggeber schuldet dem Makler die Vergütung auch, wenn es infolge dieses Nachweises  zwischen Käufer und Verkäufer zum Kaufvertrag über dieses oder ein anderes als das  nachgewiesene Objekt des Verkäufers kommt, auch wenn es zu anderen Bedingungen erfolgt bzw.  durch Zwangsversteigerung.

Die Provision wird mit Abschluß des Notarvertrages fällig. Der Makler ist berechtigt auch für den  Verkäufer entgeltlich tätig zu sein.

Dieser Nachweis hat ein Jahr Gültigkeit. Ein Maklervertrag im Sinne vorgenannter Bedingungen  kommt zwischen Ihnen und mir ausdrücklich auch dann zustande, wenn ich Ihnen aufgrund einer  persönlichen Vorsprache, einer schriftlichen Anfrage oder eines Telefonates Ihrerseits ein  schriftliches Angebot unterbreite und Sie hiervon Gebrauch machen. Gerichtsstand ist Regensburg.

Unsere Leistungen:



  • Vermittlung
  • Immobilienankauf
  • Teilflächenverkauf
  • Erbengemeinschaften
  • Nachlass von Immobilien
  • Testamentsvollstreckungen

 

Kontaktdaten



Immobilien Koller
Vilsgasse 12, 93183 Kallmünz

Tel: 09473 / 8678
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